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Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Leistungen werden überwiegend als aufsuchende Arbeit in den Familien, sowohl im beratenden Gespräch als auch in der aktiven Mithilfe erbracht und basieren auf einer hohen Bereitschaft, sich auf die objektiven Gegebenheiten und auf die subjektiven Möglichkeiten der Familie und ihrer Mitglieder intensiv einzulassen.

Der Ablauf

Ambulante lebensortbegleitende Hilfe zur Erziehung.SPFH soll den Familien helfen, 
-denen es durch die Anhäufung von Aufgaben und belastenden Ereignissen aus eigener Kraft nicht möglich ist, den Anspruch des Kindes nach § 1 des KJHG zu erfüllen 
-die einen Wunsch nach Veränderung und konstruktiver Zusammenarbeit haben 
-die den Willen zum Erhalt der Familie haben und ihr Leben wieder selbständig gestalten wollen 
-die Versorgung ihrer Kinder in ausreichendem Maße sicher stellen

Die Voraussetzungen

Die gesetzlichen Grundlagen sind die Hilfen zur Erziehung (hier § 31) im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Die Zielgruppe

Familien, die 
-aufgrund ihrer Lebenssituation bei der Bewältigung des Alltags und der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder Schwierigkeiten haben 
-nach Fremdunterbringung ihre(s)r Kinde (s)r in der Heimerziehung oder Pflegefamilie zu Integration in die Familie Unterstützung benötigen

Die Ziele des Angebots

·Stabilisierung der psychosozialen Situation der Familie und ihrer Mitglieder 
·Verbesserung des Kommunikations- und Problemlösungsverhaltens 
·Erkennen und Förderung der erzieherischen Ressourcen der Sorgeberechtigten 
·Entwicklung einer eigenverantwortlichen Alltagsbewältigung 
·Entwicklung von Schul-, Berufs- und Lebensperspektiven der Kinder

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Dagmar Driesch

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